Beitrags-Ordnung des Vereins Freie Ritterschaft Friedberg e.V.
Stand: 27. Oktober 2017
DieseBeitrags-Ordnung regelt alle Angelegenheiten zum Mitgliedsbeitrag der
Freien RitterschaftFriedberg e.V.
Die Beitrags-Ordnungwird durch die Mitglieder im Rahmen
einer Jahreshauptversammlung/ a. o. Jahreshauptversammlung beschlossen
und hat für alleMitglieder bindende Gültigkeit.
§ 1 Zahlungsweiseund Fälligkeit
Der Beitrag istjährlichim Voraus zu entrichten und zwar, wenn möglich, durch Teilnahmeam Lastschriftverfahren.
Der Mitgliedsbeitrag muß bis zum Ende des 1.Quartals eines jeden Jahres von Schatzmeister/in eingezogen, bzw. inAusnahmefällen vom Mitglied auf das ihm angegebene Vereins-Konto eingezahlt oderder Schatzmeisterin / dem Schatzmeister bar ausgehändigt worden sein.
Bei einer Rücklastschrift wegenunzureichender Deckung wird das Mitglied zeitnah darüber informiert.
Im Rahmen dessen werden neueZahlungsmodalitäten vereinbart.
Die Rücklastschrift-Kosten sind vom säumigenMitglied zu tragen.
Während des Rückstandes der VerbindlichkeitenruhensämtlicheRechte einesMitglieds, solange nicht die gesamten auferlegten Zahlungen getätigt wurden.
Es ist stets der volle Jahresbeitrag zuleisten, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts.
Bereits gezahlte Beiträge werden bei Austrittvor Jahresende nicht zurückerstattet.
Alle Forderungen des Vereines auf Außenständedurch nicht bezahlte Beiträge und anhängende Verwaltungskosten bleiben auchnach Austritt oder Ausschluß eines Mitgliedes bestehen und rechtlich gültig.
Bis zum 30. Juni eines jeden Jahres müssenvom säumigen Mitglied alle bestehenden Forderungen aus dem Beitrag auf demKonto der Freien Ritterschaft Friedberg e.V. eingezahlt
oder der Schatzmeisterin / dem Schatzmeisterbar ausgehändigt worden sein.
Die säumigen Mitglieder werden 4 Wochen vorAblauf der Frist vom Vorstand entsprechend informiert.
Bei nicht erfolgter Zahlung erfolgt derAusschluß aus dem Verein gem. Satzung.
Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.
§ 2 Höhe des Beitrages
Die Höhe des Beitrages ist abhängigvom Familienstatus des Mitgliedes und seines aktuellen Alters.
Demnach wird die Beitragshöheangepaßt, wenn Altersgrenzen überschritten werden.
1) Einzel-Mitglied(ab 18 Jahre): 40,- Euro
2) Familienmitgliedschaft (Familie, inkl. alle Kinder bis 18Jahre): 90,- Euro
3) Schüler (ab 14 Jahre), Student, Auszubildender, Rentner, Arbeitsloser: 25,- Euro
4) Einzel-Mitglied-Kind / -Schüler (bis 14 Jahre): 15,-Euro
Die Beitragsforderungenan alle bestehenden Mitglieder werden für das laufende Beitragsjahr 2017 gem.obiger Auflistung angepaßt.
Diese Beitrags-Ordnung wurde von der
außerordentlichen Jahreshauptversammlung am 27. Oktober 2017
beschlossen
und tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Alle vorherigen Beitrags-Ordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit.