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Satzung und Vereinsordnungen

Öffentlich·1 Mitglied

Unsere Lagerordnung

Lager-Ordnung des Vereins

Freie Ritterschaft Friedberg e.V.

Stand: 22.03.2024

Diese Lager-Ordnung regelt alle Angelegenheiten zum Ablauf eines Lagers des Vereins

Freie Ritterschaft Friedberg e.V.


Die Lager-Ordnung wird durch die Mitglieder im Rahmen einer Jahreshauptversammlung

oder a. o. Jahreshauptversammlung beschlossen und hat für alle Mitglieder bindende Gültigkeit.


- Der Aufbau / Abbau des Lagers erfolgt geordnet und ausschließlich nach dem vom Lager-Vogt

vorgegebenen Plan.


- Die Anmeldung zu Lagern mit Zeltaufbau kann nur schriftlich per E-Mail an den Lager-Vogt

oder im Forum erfolgen.


- Die Mitglieder, die ihren Aufbau / Abbau beendet haben, helfen im Bedarfsfall den noch

aufbauenden / abbauenden Mitgliedern.


- Das Vereinsinventar, welches während eines Lagers von Vereinsmitgliedern genutzt wird, soll nach

Möglichkeit von jenen Mitgliedern transportiert, auf-, abgebaut und gepflegt werden, die es nutzen,

wenn es sich um entsprechend transportables Inventar handelt.


- Alle Mitglieder leisten ihren Anteil an den im Lager anfallenden Arbeiten, wie Brennholz hacken,

Wasser holen, Müll entsorgen.


-Sollte es vor Ort keine Müll-Entsorgungsmöglichkeit geben, muß jeder den von ihm produzierten

Müll privat mitnehmen und entsorgen.


- Während der Marktzeiten ist das Lager in dem für Besucher einsehbaren Bereich frei von allem

Plastik, Glas und ähnlichem „Unauthentischem“ zu halten, abgesehen von Hygiene- und

Sicherheitsaustattungen.


- Müllsäcke und Wasserkanister sind zu tarnen, z.B. durch Jutesäcke.


- Zelte ohne authentische Innenausstattung sind während der Marktzeiten geschlossen zu halten.


- Während der Marktzeiten ist großer Wert auf die eigene Darstellung zu legen. Dazu zählen ordentliche und der

Darstellung angemessene Gewandung, die Darstellung des Lebens im „Lageralltag“ mit den anfallenden

Arbeiten / standesgemäß typischen Tätigkeiten und dem Verhalten gegenüber den anderen Teilnehmern.


- Der Konsum von alkoholischen Getränken ist, insbesondere während der Markt-Zeiten, im

gemäßigten Rahmen zu halten.


-Das Rauchen soll nach Möglichkeit nur in begrenzten Bereichen, die durch Besucher schwer / kaum

einsehbar sind, erfolgen.


- Es wird großen Wert auf die Körperhygiene gelegt.


- Die bereitgestellten Toiletten und (Hand-)Waschmöglichkeiten sind zu benutzen und sauber zu

halten.


- Alle, die sich fristgemäß zum Lagern angemeldet und eine Bestätigung zum Mitlagern erhalten

haben, sind grundsätzlich verpflichtet, die im Vorfeld veröffentlichte Lager-Pauschale zu zahlen.


-Absagen sind dem Lager-Vogt und einem Vorsitzenden und dem Schatzmeister mitzuteilen.


-Bei Fernbleiben ist die Lager-Pauschale an den Schatzmeister zu entrichten.


-Diese gilt auch für Absagen aus gesundheitlichen, familiären oder beruflichen Gründen.

Tagesgäste ab einer Anwesenheitsdauer von 3 Stunden sind gehalten, die jeweils gültige

Tagesgast-Pauschale zahlen.


-Tagesgäste, die die vereinseigenen Dixis nutzen möchten, müssen in jedem Fall die gültige

Tagesgast-Pauschale zahlen.


- Jeder Lagernde / Tagesgast ist gebeten, zur Entrichtung seiner Pauschale an den Schatzmeister

herantreten, um sein Entgelt zu leisten.


-Die Lager-Pauschale wird von jedem Lagernden ab dem 6 Lebensjahr gefordert, da ab diesem

Alter alle „Dienstleistungen“ des Vereins (Brennholz, Dixi) voll genutzt werden können.


- Sollte man sich für ein gemeinschaftliches Essen gegen Entgelt angemeldet haben, ist dieses

Entgelt in jedem Fall zu zahlen. Im Falle der Abwesenheit / des Nicht-Lagerns ist das Entgelt

nachträglich zu entrichten.


- Jede(r) Lagernde, wie auch die Tagesgäste, soll seinen / ihren Teil zum Erhalt eines schönes

Lagerambientes beitragen.


- Hundehalter sind durchgehend dazu verpflichtet, ihrer Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Hund

nachzukommen. Hunde sind immer an der Leine zu führen. Hunde dürfen nicht auf dem Lagergelände „Gassi“

gehen!


- Eltern sind durchgehend dazu verpflichtet, ihrer Aufsichtspflicht gegenüber ihren Kindern

nachzukommen.


- Jede Person, die ein Feuer für den eigenen Bedarf (Laterne, Tischfeuer, Lagerfeuer,…) entfacht,

ist dazu verpflichtet, für eine durchgehende Feuerwache und die Bereitstellung geeigneter und

ausreichender Löschmittel zu sorgen. Feuer für die Vereinsgemeinschaft sind von der Gemeinschaft

entsprechend zu behandeln.


- Der Lager-Vogt und der Vorstand werden die Einhaltung o.a. Regeln prüfen und ggf. auf deren

Einhaltung hinweisen. Im Falle der wiederholten Nichtbefolgung kann die betroffene Person von zukünftigen

Lagern ausgeschlossen werden, sofern es sich um massive Verstöße gegen die Lager-Ordnung handelt.


Diese Lager-Ordnung wurde von der außerordentlichen Jahreshauptversammlung

am 27. Oktober 2017 beschlossen, am 22.03.2024 ergänzt und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Alle vorherigen Lager-Ordnungen verlieren damit ihre Gültigkeit.

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